Kunde muss passenderes Produkt konkret benennen
Jürgen Evers
Ein Kunde bereute den Kauf einer ihm empfohlenen Rentenversicherung und forderte von seinem Makler die geleisteten Beiträge zurück. Zudem behauptete er, bei korrekter Beratung einen bAV-Vertrag abgeschlossen zu haben. Das Landgericht (LG) Essen wies die Klage des Kunden ab. Die Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm blieb erfolglos.