Schadenregulierung mit Maklerstatus unvereinbar
Jürgen Evers
Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) einem Versicherungsmakler untersagt, Haftpflichtschäden zu regulieren. Die Entscheidung trifft die Branche hart. Sie beschneidet den Wirkungskreis technischer Makler empfindlich.