IDD-Umsetzung geht ans Eingemachte
Bernhard Rudolf
Mit der Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht wird noch einiges auf die Branche zukommen. So wird es zum Beispiel erweiterte Informations- und Wohlverhaltensanforderungen geben. Sogar das Provisionsverbot ist noch nicht vom Tisch.