Schadenregulierung ist mehrwertsteuerpflichtig
Jürgen Evers
Der EuGH hat entschieden, dass Vergütungen, die ein Dienstleister für die Vornahme der Schadenregulierung erhält, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierbei ließ sich das Gericht von der Erwägung leiten, dass es einem allgemeinen Grundsatz entspricht, dass Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringe, der Mehrwertsteuer unterliegen.