Das neue Recht auf eine Zweitmeinung

Horst Marburger

img

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) änderte zahlreiche Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung. In erster Linie wird mit dem Gesetz die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Versicherten durch ein Bündel von Maßnahmen gestärkt und die Qualität der Versorgung weiterentwickelt. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 6/2016