Das neue Recht auf eine Zweitmeinung
Horst Marburger
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) änderte zahlreiche Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung. In erster Linie wird mit dem Gesetz die flächendeckende ambulante medizinische Versorgung der Versicherten durch ein Bündel von Maßnahmen gestärkt und die Qualität der Versorgung weiterentwickelt.