01.05.2016 | Branche
Das Geldwäschegesetz gilt auch für Vermittler
Dipl. Wirtsch.-Ing. Tanja Brüggemann
Seit 2008 beinhaltet das Geldwäschegesetz (GwG) einen Pflichtenkatalog, dem Vermittler folgen müssen, um sich vor Geldwäschemissbrauch zu schützen. Nach 9/11 wurde das GwG um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung ergänzt. Ein Thema auch für Vermittler, gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel. PDF-Download