Das Geldwäschegesetz gilt auch für Vermittler

Dipl. Wirtsch.-Ing. Tanja Brüggemann

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Seit 2008 beinhaltet das Geldwäschegesetz (GwG) einen Pflichtenkatalog, dem Vermittler folgen müssen, um sich vor Geldwäschemissbrauch zu schützen. Nach 9/11 wurde das GwG um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung ergänzt. Ein Thema auch für Vermittler, gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel. 

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