Fürsorgepflicht gilt auch im Ausland
Susanne Görsdorf-Kegel
Für immer mehr Unternehmen ist es selbstverständlich, eigene Niederlassungen im Ausland zu haben und Mitarbeiter dorthin zu entsenden. Dabei gibt es viele Fallstricke, die beachtet werden müssen, wenn ein Arbeitgeber nicht unkalkulierbare Haftungsrisiken eingehen will.