Kann Existenz retten

Elke Pohl

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Versicherungsvermittler brauchen sie zwingend, auch Vermittler von Finanzierungen, Darlehen und Bausparverträgen sowie Finanzanlagenvermittler: eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Ohne den Abschluss einer entsprechenden Police mit gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen bekommen die genannten Berufsgruppen keine Zulassung, um ihre Tätigkeit auszuüben. 

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