Kann Existenz retten
Elke Pohl
Versicherungsvermittler brauchen sie zwingend, auch Vermittler von Finanzierungen, Darlehen und Bausparverträgen sowie Finanzanlagenvermittler: eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Ohne den Abschluss einer entsprechenden Police mit gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen bekommen die genannten Berufsgruppen keine Zulassung, um ihre Tätigkeit auszuüben.