Stolperfalle Anspruchsbegrenzung

Alexander Schrehardt

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Die Direktversicherung galt immer als Königsweg der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Insbesondere beim Arbeitgeberwechsel war sie verwaltungsarm und bot eine (fast) vollständige Enthaftung der Arbeitgeber. Doch „rundum sorgenfrei“ gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (19. Mai 2016, 3 AZR 794/14) jetzt nur in Ausnahmefällen. 

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