15.01.2019
Im Würgegriff der Bürokratie
In den darauffolgenden Jahren gab es weitere Regulierungen, die mittlerweile eine lange Liste ergeben: Ob Verpflichtung zur Dokumentation bei Beratungsgesprächen (auch wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt), Dokumentation zur Sicherstellung, dass Kunden angemessen beraten und nur passende Produkte vermittelt werden (POG), regelmäßige Überprüfung der Risikoeignung des Kunden und Geeignet- und Angemessenheit der vorhandenen Produkte, Weiterbildungspflicht oder DSGVO (Verträge zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit jedem Dienstleister mit dem Daten getauscht werden, Aufbau innerbetrieblicher Strukturen zur Vermeidung von Datenschutzverstößen und Dokumentation, regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz, Anlage eines Verfahrensverzeichnisses für alle Mitarbeitergruppen etc.). Mehr