Verkehrsopferhilfe
...Eintrittspflichten: Die Verkehrsopferhilfe tritt bei Schäden durch nicht zu ermittelnde Kraftfahrzeuge (Kfz), bei Schäden durch pflichtwidrig nicht versicherte oder unterversicherte Kfz, bei Schäden durch Kfz, die der Fahrer vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat (in diesem Fall ist der Kfz-Haftpflichtversicherer leistungsfrei), und im Fall eines bereits eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des leistungspflichtigen Versicherers ein. ...