Zankapfel Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr

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Ein Grundsatzstreit zwischen Axa und der Verbraucherzentrale Hamburg geht wohl zu Ungunsten des Versicherers aus. Die bevorstehende gerichtliche Niederlage bestätigten beide Prozessparteien sowie das Oberlandesgerichts (OLG) Köln.

Das OLG soll sein Urteil heute bekanntgeben. Streitpunkt ist, ob massenhafte Vertragskündigungen der "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" rechtmäßig sind. Die Verbraucherzentrale hatte gegen diese Kündigungen vor dem Landgericht Köln geklagt, im Januar 2021 verloren, gleich darauf aber Berufung eingelegt (Az. 20 U 21/21).

Berufung hat wohl Aussicht auf Erfolg

Bei der letzten Verhandlung am 5. November ließ der Senat verlauten, "dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat", so der Tenor des OLG.

Die Axa will laut eigener Aussage bei einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“ Sandra Klug, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale, sprach von einer „guten Chance, die Berufungsinstanz für uns zu entscheiden“. Auch sie vermutet, dass letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden muss.

Kündigung durch den Versicherer möglich oder nicht

Der Streit hat grundsätzliche Bedeutung, weil zu klären ist, ob die Kombirente als Unfall- oder als Berufsunfähigkeitsversicherung zu betrachten ist. Je nachdem ist eine Kündigung durch den Versicherer möglich oder nicht. Die Axa ist fest davon überzeugt, dass es sich um eine Unfallversicherung mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit handelt. 

Die Verbraucherzentrale vertritt eine andere Position: "Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde."

"Erheblicher medizinische Fortschritt" hat Kosten erhöht

2018 wollte sich die Axa von rund 18.000 derartiger Verträge lösen. Die Pläne hatten damals für Aufsehen gesorgt, weil die Zahl der betroffenen Policen ungewöhnlich hoch war. Der Konzern hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der "erhebliche medizinische Fortschritt" habe die Kosten erhöht.

Die Axa wollte nur dann auf eine Kündigung verzichten, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhielt oder in eine „Existenzschutzversicherung“ wechselte. Diese Police sei nach Ansicht des Versicherungsunternehmens eine "bezahlbare Alternative" zur Unfall-Kombirente und beinhalte "in wesentlichen Aspekten" höhere Leistungen. 

Großteil in Existenzschutzversicherung gewechselt

Die Frist für einen solchen Vertragswechsel wurde mehrfach verlängert. 2019 verkündete die Axa, dass die Mehrheit der betroffenen Kunden in die Existenzschutzversicherung gewechselt sei. Allen anderen sei gekündigt worden.

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Quelle: boerse-online.de

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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