Versicherungsvertragsrecht: Mehrfache Berufung auf Verjährung - LG Düsseldorf

Weist der Versicherer (VR) einen Versicherungsnehmer (VN) nach Eintritt der Verjährung und Berufung in einem gesonderten Schreiben nochmals auf eine bestehende Klagefrist hin, verstößt der VR nicht gegen Treu und Glauben i. S. d. § 157 BGB, wenn dieser sich in einem folgenden Prozess ein weiteres Mal auf die Verjährung beruft. Hiermit wird letztlich nur zum Ausdruck gebracht, dass der VR, unabhängig von der Verjährungseinrede, wieder eine Klagefrist in Gang setzt. Die Klage des VN wegen Verstoß gegen Treu und Glauben wurde vom LG zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Rudi Lehnert

Alle Recht News