Unfallversicherung: Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

Weigert sich der Versicherungsnehmer (VN), sich von einem vom Versicherer (VR) benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des VR. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Die Begründung der Stuttgarter Richter: Diese Obliegenheitsverletzung ist dazu geeignet, die berechtigten Interessen des VR im Sinne der Relevanzrechtssprechung zu gefährden. Der Einspruch des VN gegen die Leistungsfreiheit des VR wurde in dritter Instanz abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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