Unfallversicherung: Invaliditätsbemessung - OLG Hamm

Die Invalidität eines Versicherungsnehmers (VN) wird an der Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen VN bemessen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob durch nicht mehr ausübbare Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit im beruflichen Leben des VN gefordert wurde. Die Klage eines VN wegen falscher Bemessung der Invalidität wurde deshalb vom OLG abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Rudi Lehnert

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