Der rechtliche Zusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt dann, wenn:
1. der Unfall mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit vermieden hätte werden können;
2. eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte Anlass geben müssen, dass eine Gefahrensituation entstehen könnte;
3. der Verkehrsteilnehmer dadurch seiner Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten nicht mehr nachkommt;
4. sich der Verkehrsteilnehmer mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzt.
In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und nicht dem Schadenverursacher.
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Autor(en): Rudi Lehnert