Täuscht ein Versicherungsnehmer (VN) einen Schaden vor, so muss dieser dem Versicherer (VR) die entstandenen zusätzlichen Bearbeitungskosten erstatten. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Idar-Oberstein. Die Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Schaden an einem Pkw gemeldet wurde, der nach Aussage des VN beim Beladen entstanden war. Dies konnte jedoch durch einen Gutachter eindeutig widerlegt werden. Das Gericht vertrat die Ansicht der VR und forderte den VN zur Rückzahlung auf.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
Autor(en): Versicherungsmagazin