Rechtsschutz: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls - OLG Saarbrücken

Im vorliegenden Fall verkaufte ein Versicherungsnehmer (VN) eine Teilfläche seines Grundstücks mit einer Falschbeurkundung des Kaufpreises. Weiter ließ der VN sein Gesamtgrundstück mit einer Grundschuld für den Bau eines Mehrfamilienhauses auf der verkauften Teilfläche eintragen. Als dann der Käufer des Grundstückes den Kaufpreis nicht ganz zahlen wollte, zog der VN vor Gericht und wollte seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Der VN hat jedoch nach Ansicht des Versicherers durch die Falschbeurkundung des Grundstückskaufpreises, den Versicherungsfall bedingt vorsätzlich herbeigeführt, was das OLG auch bestätigte und den VR von seiner Leistungspflicht befreite.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Rudi Lehnert

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