Rechtsschutz: Verkehrsvergehen muss kein Versicherungsfall sein - AG Viechtach

Wird ein Versicherungsnehmer (VN) wegen eines verkehrsrechtlichen Vergehens belangt, rechtfertigt sich erst dann der Anspruch auf Verteidigung - mit Kostenübernahme des Versicherers - wenn der VN durch einen konkreten Vorwurf der Ermittlungsbehörden schuldig ist. Erst dann tritt der Versicherungsfall ein. Die Klage des VN wegen Anspruch auf Kostenerstattung wurde vom AG zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Rudi Lehnert

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