In der Regel fallen Direktversicherungen zur betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers in die Insolvenzmasse des Unternehmens. Im vorliegenden Fall entschied das OLG Koblenz jedoch, dass eine abgeschlossene Lebensversicherung mit eingeschränktem widerruflichen Bezugsrecht auch zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers insolvenzfest bleibt. Die Richter verwiesen bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den grundsätzlichen Erwägungen beim widerruflichen Bezugsrecht einer verpfändeten Lebensversicherung. Damit fiel das OLG-Urteil zugunsten des Versicherungsnehmers aus.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
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Autor(en): Versicherungsmagazin