Macht der Versicherungsnehmer in der Versicherungspolice falsche Angaben zu seinem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen, so kann das Versicherungsunternehmen die zuviel gezahlten Beträge zurückfordern, da laut unserer Rechtsprechung das Bereicherungsverbot besteht. Die Klage des Versicherers wegen Anspruch auf Krankentagegeld-Erstattung hatte vor dem LG Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
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Autor(en): Rudi Lehnert