Werden die in einem Korb des Versicherungsnehmers (VN) befindlichen Kfz-Schlüssel aus einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum während der Arbeit gestohlen und anschließend das Fahrzeug, liegt ein grob fahrlässiges Verhalten des VN vor.
Der Versicherer wandte aufgrund der groben Fahrlässigkeit die gesetzlich mögliche Quotelung an und erstattete dem VN nur 50 Prozent der Versicherungsleistung.
Nach Ansicht des Gerichts war diese Quotelung nicht zu beanstanden, denn der VN hätte die Möglichkeit gehabt, die Schlüssel sicher und verschlossen aufzubewahren.
Die Klage des VN hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz keinen Erfolg!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert