Die Leitung des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kann aufatmen: das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I (BVK erringt deutlichen Etappensieg gegen Check 24) gegen das Vergleichsportal Check 24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes ist nun rechtskräftig. Das Portal verzichtete darauf, Berufung einzulegen.
"Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check 24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft", kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Urteil habe einen Signalcharakter für die gesamte Branche. "Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt", so Heinz weiter.
BVK fordert Unterstützung der Behörden
Er zeigt sich zwar zufrieden über den Sieg über Check 24, wünscht sich aber mehr "Beißkraft von öffentlicher Seite", gegen unlautere Praktiken von Vergleichsportalen. Deshalb mache sich sein Verband dafür stark, dass bei der GWB-Novelle für Wettbewerbsrecht 4.0 behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die dieses Verhalten unterbinden sollen.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de