BUZ: Begrenzung des Höchstalters im Geschäftsplan - LG Aschaffenburg

Ist im Antrag einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung(BUZ)-Einschluss für diesen keine abweichende Vertragsdauer bestimmt, gilt für die Zusatzversicherung eine identische Vertragslaufzeit wie für den Hauptvertrag. Besteht allerdings beim Versicherer (VR) ein im Geschäftsplan des Unternehmens vereinbartes Höchstalter für BU-Versicherungen, so muss er den Versicherungsnehmer (VN) bei Vertragsschluss darauf hinweisen. Unterlässt der VR dies, besteht für den VN in der BUZ voller Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Hauptvertrages. Das LG entschied hier zugunsten des VN.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Rudi Lehnert

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