In diesem Fall spielten zwei Kinder im Alter von elf Jahren in der Scheune mit einem Feuerzeug, das sie dort gefunden hatten. Kurz danach stand die Scheune in Flammen.
Allem Anschein nach wurde somit die Scheune in Brand gesteckt und das darin abgestellt Fahrzeug des Anspruchstellers geschädigt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kinder nicht für den Brand verantwortlich waren, steht dem Anspruchsteller Schadensersatz zu.
Die Klage des Geschädigten hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg, da der Anscheinsbeweis genügte.
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert