Allgemeine Haftpflicht: Beschädigung eines parkenden Pkw - BGH

In diesem Fall beschädigte ein neunjähriges Kind mit seinem Fahrrad ein parkendes Auto. Nach dem Urteil des BGH liegt eine Haftungsfreistellung der Eltern des Neunjährigen nur dann vor, wenn der verursachte Unfall einen "typische Überforderungssituation" für das Kind im Verkehr darstellt. Eine Haftungsfreistellung konnte in diesem Fall nicht erreicht werden. Der Klage des Geschädigten wurde Recht gegeben.

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Autor(en): Rudi Lehnert

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