Berufsbetreuer in Deutschland müssen seit dem 1. Januar 2023 eine Vermögenshaftpflicht-Versicherung abschließen. Eine Gesetzesänderung ist die Grundlage hierfür. Nur unter bestimmten Umständen gibt es laut Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für bereits tätige berufliche Betreuerinnen und Betreuer noch eine Übergangsfrist bis Mitte 2023.
Die Neuerungen hat der Versicherer Hiscox in einem Produkt-Update umgesetzt, um Betroffenen vor allen relevanten Risiken zu schützen. Von der Durchsetzung von Sozialleistungen, wie Rente oder Pflegegeld, über die Überwachung medizinischer und therapeutischer Behandlungen bis hin zur Regelung von Nachlasspflege: Berufsbetreuer haben umfängliche Pflichten. So sind diese auch dafür verantwortlich, das Vermögen und die Finanzen ihrer Klienten zu verwalten, wenn sie selbst aufgrund von psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht dazu in der Lage sind.
Dies umfasst oft auch wichtige Entscheidungen, wenn Investitionen, Sozialleistungen und Testamente anstehen. Dementsprechend ist die große Verantwortung der Berufsgruppe oft mit hohen Risiken verbunden.
Kleine Unachtsamkeiten können Betreuten finanziell schädigen
Um sorgenfrei arbeiten zu können, ist für Berufsbetreuer eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung essenziell. Diese stellt sicher, dass im Schadensfall die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren übernommen und Schadensersatzansprüche beglichen werden. Auch ein passiver Rechtschutz, also die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sollte Teil einer guten Berufshaftpflicht-Versicherung sein. Denn bereits kleinere Unachtsamkeiten, wie das Verpassen einer Frist für eine Antragstellung, Missverständnisse mit den Angehörigen oder unvorhergesehene Interessenskonflikte können schnell zu einer finanziellen oder gesundheitlichen Schädigung des Betreuten führen. Die Folge sind nicht selten Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.
Auch wenn eine Forderung unberechtigt ist, kostet die Klärung der Schuldfrage häufig viel Zeit und Geld, zudem wird die Beziehung zu Betreuten und Angehörigen belastet.
Was passiert, wenn der Betreuer der Nachweispflicht nicht nachkommt
Die Bedeutung einer finanziellen Absicherung gegen Vermögensschäden für Berufsbetreuer hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt. Mit der Reform des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) sind alle der Berufsgruppe zugehörigen Personen, wie auch Rechtsanwälte, seit dem 1. Januar 2023 zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden verpflichtet. Kommt der Berufsbetreuer der Nachweispflicht nicht nach, kann ihm der Anspruch auf Entgelt verwehrt werden.
Produkt kann online zusammengestellt werden
Mit der Versicherungslösung von Hiscox können Berufsbetreuer die Basis-Berufshaftpflichtversicherung um die Bausteine Betriebshaftpflicht, Cyber- und Datenrisiken sowie Elektronik und Büroinhalt ergänzen. Je nach Leistungsportfolio kann Umfang und Zusatzschutz erweitert und individuell an die jeweiligen Anforderungen des Berufsbetreuers angepasst werden.
Die Interessenten können sich das Produkt online zusammenstellen und sich vor Abschluss die Höhe des Beitrags mithilfe eines Beitragsrechners kalkulieren lassen.
Quelle: Hiscox
Autor(en): versicherungsmagazin.de