Mit ihrer neuen Beitragsentlastungskomponente möchte die Continentale es ihren Kundinnen und Kunden noch einfacher machen, die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zu senken.
Ab sofort können die Kunden nicht nur mit regelmäßigen Zusatzbeiträgen vorsorgen, sondern auch mit Sonderzahlungen. Und: Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen können auf Kundenwunsch voll oder anteilig umgewandelt werden.
Die Beitragsentlastungskomponente der Continentale spricht verschiedene Zielgruppen in der Krankenvollversicherung an – zum Beispiel Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können finanzielle Vorteile aus dem Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ist dieser noch nicht voll ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 Prozent an den laufenden Beiträgen für die Beitragsentlastungskomponente.
- Für Selbstständige kann die Sonderzahlung vorteilhaft sein, um etwa aus Liquiditätsgründen die laufende Beitragszahlung gering zu halten und trotzdem fürs Alter vorzusorgen.
- Rentnerinnen und Rentnern war es bislang nicht so einfach möglich, ihre Beiträge zu verringern. Auch für diese Zielgruppe ist die Sonderzahlung interessant. Oft werden Lebens- oder Rentenversicherungen sowie sonstige Sparverträge ab 65 Jahren ausgezahlt. Dieses Kapital kann genutzt werden, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung direkt zu reduzieren.
Praktisch ist die Umwandlung von Ansprüchen aus Beitragsrückerstattungen (BR) oder Pauschalleistungen (PL) in eine Sonderzahlung zur Ermäßigung der Beiträge im Alter. Schon seit Längerem können Versicherte der Continentale durch Rückerstattungen ihre jährlichen Kosten für die PKV senken. Wandel die Kunden diese Rückerstattungen nun voll oder anteilig in Sonderzahlungen um, sichern sie sich eine Kostensenkung für das Alter.
Können maximal das 3-Fache des Jahresbeitrages einzahlen
Die Vereinbarung zur Verwendung der BR/PL als Sonderzahlung können die Menschen laut Unternehmensangaben jederzeit anpassen. Sonderzahlungen sind ab 100 Euro und bis zu vier Mal im Jahr pro versicherte Person möglich. Insgesamt kann der Kunde maximal das 3-fache des Jahresbeitrages seines Tarifes einzahlen. Unter Anrechnung der laufenden Absicherung allerdings nicht mehr als eine Ermäßigung von 100 Prozent des Beitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifes.
Mehr Informationen zur Beitragsentlastungskomponente finden freie Vermittlerinnen und Vermittler hier
Quelle: Die Continentale
Können maximal das 3-fache des Jahresbeitrages einzahlen
Autor(en): versicherungsmagazin.de