Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) bietet laut eigener Aussage als erste private Krankenversicherung ihren vollversicherten Kundinnen und Kunden die digitalen Anwendungen “Online-Check-in" und “E-Rezept” an.
Die neuen Services liefen bereits im September innerhalb eines Testbetriebs. Nun können sie allen APKV-Vollversicherten nutzen. Voraussetzung dafür ist die Installation der Allianz Gesundheits-App auf dem Smartphone sowie die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) der APKV.
Manuelle Fehler sollen bei der Eingabe vermieden werden
Der so genannte Online-Check-in ist ein kartenloses Verfahren, mit dem APKV-Versicherte sich schnell und einfach in Arztpraxen anmelden können: Krankenversichertennummer und andere Standarddaten werden digital an die Praxis übertragen, manuelle Fehler bei der Eingabe sollen so vermieden werden. Die Versicherten stoßen den Check-in über die ePA-App an. Dazu scannen sie einen von der Arztpraxis bereitgestellten QR-Code und übermitteln ihre Daten an die Praxis.
Der Online-Check-in löst die bisher zu diesem Zweck eingesetzten Allianz-Versichertenkarten ab und soll damit auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Mittels Gesundheits-App zur Kostenerstattung einreichen
Mit dem E-Rezept können Ärztinnen und Ärzte Versicherten ein elektronisches Rezept ausstellen, welches diese dann in einer Apotheke einlösen und mittels Gesundheits-App bei der APKV zur Kostenerstattung einreichen können. Der gesamte Weg von der Verordnung bis zum Einreichen bei der Versicherung ist komplett digital. Der Versicherer betont, dass die digital eingereichte Belege meist schon am nächsten Tag erstattet würden.
APKV-Vorstand Daniel Bahr kommentiert den Vorstoß seines Unternehmens so: “Unsere Versicherten erhalten einen schnellen, komfortablen Zugang zu Gesundheitsleistungen, haben weniger Aufwand und sparen ganz konkret Zeit und Wege. Unsere Kundinnen und Kunden nehmen die neuen Anwendungen gut an: E-Rezept und Online-Check-in führen zu einer deutlich höheren Nachfrage nach unserer elektronischen Patientenakte.”
Quelle: APKV
Autor(en): versicherungsmagazin.de