Zum siebten Mal hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVfP) untersucht, wie kompetent die Anbieter von betrieblicher Altersversorgung (bAV) aufgestellt sind. Dazu wurden 25 Versicherer in einer interaktiven Analyse anhand von 87 Einzelkriterien untersucht. Denn nicht nur die Ausgestaltung der Produkte ist für die Entscheidung für eine Versicherung wichtig.
Das Ergebnis der Analyse kann sich sehen lassen: 17 Unternehmen erreichten die beste Gesamtnote "exzellent", drei wurden mit "gut" bewertet. Die Gesamtnote setzt sich aus vier Noten für die Teilbereiche Beratung, Haftung, Service sowie Verwaltung zusammen. Das IVFP gewichtet bei der Analyse unterschiedlich: Haftung und Beratung mit einem Anteil von jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einem Anteil von jeweils 20 Prozent an der Gesamtnote.
Teilbereich Beratung
Im Teilbereich Beratung nahmen die Rater die zur Verfügung gestellten Strukturen, Möglichkeiten und Kapazitäten des Anbieters unter die Lupe.
Teilbereich Haftung
Die Zusage einer bAV ist für den Arbeitgeber grundsätzlich verbindlich. Er steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen ein und kann andernfalls zur Haftung herangezogen werden. Um Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern zu verhindern, ist es von großer Bedeutung, dass Anbieter ihre Kunden und Berater umfassend informieren und diese bei der Haftungsvermeidung unterstützen. Versicherer können sich durch einen klaren Beratungsprozess zur Haftungsvermeidung für den Arbeitgeber und den Vermittler abheben. Natürlich müssen sie auch die ihnen auferlegte Pflichten, etwa durch das VVG-ReformG, erfüllen.
Teilbereich Service
Bei der bAV gehen die Beteiligten in der Regel eine sehr langfristige Versorgungsverpflichtung ein. Deshalb ist ein von Anfang an serviceorientierter, kundenfreundlicher und auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichteter Anbieter ein wichtiger Aspekt. Zu diesem Zweck muss über den Beratungsprozess hinaus auch der Service des Anbieters beleuchtet werden.
Teilbereich Verwaltung
Eine gute Unterstützung in der Verwaltung sorgt nachhaltig für Rechtssicherheit in der bAV, sichert den Bestand und erhöht die Akzeptanz und Durchdringungsquote in Unternehmen.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de