Was 2021 teurer, einfacher oder anders wird

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Alle Jahre wieder: Mit dem Jahreswechsel treten viele neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Für 2021 bedeutet dies unter anderem: Der Mindestlohn steigt, der Soli fällt weg, eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ist elektronisch möglich, der Sprit wird teurer, die Pendlerpauschale erhöht sich. Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal Versicherung, liefert die Details.

Der Mindestlohn erhöht sich
2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Seitdem wurde er schrittweise erhöht und liegt aktuell bei 9,35 Euro. Nun soll eine weitere stufenweise Erhöhung erfolgen. „Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn in vier Stufen bis auf einen dann geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro brutto angehoben werden“, so der Rechtsexperte von der Ideal Versicherung. Zum 1. Januar 2021 tritt die erste Stufe in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro brutto. Zum 1. Juli 2021 folgt dann die zweite Erhöhung auf 9,60 Euro brutto, in der dritten Stufe wird ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto erhöht.

Der Solidaritätszuschlag fällt für viele Bürger weg
Außerdem erwartet viele Steuerzahler 2021 eine weitere Entlastung. Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums erfolgt eine „Anhebung der Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro beziehungsweise auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.“

Preise für Benzin und Diesel erhöhen sich
Bund und Länder haben sich Ende 2019 darauf geeinigt, dass Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, künftig einen Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen zahlen müssen. Dazu ist der Erwerb so genannter Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten notwendig. Das bedeutet: Pro Tonne CO2 werden ab 2021 nun 25 Euro fällig. Das heißt für die Autofahrer, dass sie mit deutlich höheren Spritpreisen rechnen müssen.

Laut dem Umweltministerium erhöhen sich die Preise für Benzin und Diesel pro Liter um sieben bis acht Cent. Als Ausgleich soll allerdings die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden.

Pendler sollen dagegen weniger zahlen
Auch Pendler sollen im Gegenzug weniger zahlen. Dazu erhöht die Bundesregierung die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent für die Jahre 2021 bis 2023. Für die Jahre 2024 bis 2026 erhöht sich die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer dann auf 38 Cent. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist allerdings befristet und gilt nur bis Ende 2026.

 

Arbeitsunfähigkeitsmeldung weitaus einfacher und elektronisch
Wer krank ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, auch besser bekannt als „gelber Schein“. Beim aktuellen Verfahren übergibt der Arzt dem erkrankten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bestehend aus drei „Zetteln“: Ein Exemplar ist für die Krankenkasse, eines für den Arbeitgeber und eines für den Patienten selbst.

Dieser aufwendige Papierweg soll ab 2021 Schritt für Schritt durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Das heißt konkret: Künftig übermittelt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dann wiederum online bei der Krankenkasse abrufen. So sieht er auf einen Blick, bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert und wann zum Beispiel die Entgeltfortzahlung ausläuft.

Ab 2022 soll dann der Abruf entfallen und die Krankenkasse stellt die vom Arzt elektronisch übermittelten Daten dem jeweiligen Arbeitgeber ebenfalls digital zur Verfügung.

Allerdings wird es auch im digitalen Prozess bis auf Weiteres zusätzlich eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Bis Ende 2021 müssen die Ärzte den Patienten übergangsweise noch die bekannte ‚gelbe‘ Bescheinigung auf Papier für den Arbeitgeber ausstellen.

Gestiegene Sach- und Personalkosten verteuern den Personalausweis
Wer älter als 24 Jahre ist, muss in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Das soll ab 2021 deutlich teurer werden. Der Preis für das Ausstellen eines neuen Ausweises soll von 28,80 Euro auf 37 Euro steigen. Grund für die Erhöhung: Gestiegene Sach- und Personalkosten in den Behörden. Des Weiteren sollen zur größeren Sicherheit der Ausweisdokumente nur Passbilder erlaubt sein, die vor Ort in der Passbehörde erstellt werden beziehungsweise vom Fotografen digital an die Passbehörde übermittelt werden.

Quelle: Ideal Versicherung

Autor(en): Versicherungsmagazin

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