Unwetter über ganz Deutschland: Im Mai und Juni wurde das Land vor allem von regionalen Starkregenfällen heimgesucht. In nur 14 Tagen gab der Deutsche Wetterdienst 3.000 Wetterwarnungen heraus. Jedes Unwetter und jede Warnung können Vermittler nutzen, um Elementarschaden-Schutz zu erläutern. Denn das scheint weiterhin bitter notwendig zu sein.
So äußeren Betroffen in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegenüber der "Rheinische Post" vollkommenes Unverständnis darüber, dass private Unwetteropfer nicht von der Landesregierung entschädigt werden. Im Bayerischen Rundfunk kamen Betroffene zu Wort, die sich darüber wundern, dass die Versicherung Hochwasserschäden nicht bezahlt. Andere behaupteten, Elementarschaden-Schutz könnten die meisten Kunden gar nicht abschließen. Dabei wird der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht müde mit dem Hinweis, dass längst weniger als ein Prozent der Häuser in Deutschland in der Risikozone "Zürs 4" liegen.
Kontraproduktive Botschaften
Das ist zumindest bei Malu Dreyer angekommen. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz rief öffentlich zu einem stärkeren Abschluss von Elementarschadenversicherungen auf. Gleichzeitig kommen Politiker, die Unwetteropfer nicht entschädigen wollen, weil eine private Vorsorge möglich gewesen wäre, in der emotional aufgeheizten Stimmung schnell in Argumentationsnot. Dabei helfen andere. So fordert die CDU-Opposition in NRW die Einrichtung eines Unwetterfonds, damit Betroffenen geholfen werden kann, die keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Noch kontraproduktiver ist die Botschaft aus Rottal-Inn: Hier sollen alle betroffenen Bürger zu 100 Prozent entschädigt werden - ohne Prüfung der Versicherbarkeit.
Gleichzeitig fordert der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Gegen diese Forderung wehrt sich der GDV sofort und sehr prominent. So zählt GDV-Präsident Alexander Erdland sieben Gründe auf, warum eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren falsch wäre. An erster Stelle weist Erdland darauf hin, dass eine Pflichtversicherung jeden Anreiz für Prävention nehme. Zudem sei privater Versicherungsschutz gegen Naturgefahren bezahlbar.
Versicherungsdeckung noch zu niedrig
Der ständige Kampf gegen eine Unwetter-Pflichtversicherung wäre jedoch unnötig, wenn es eine höhere Versicherungsdeckung gäbe. Zwar verweist der Verband stolz darauf, dass 2015 schon knapp 40 Prozent der Häuser gegen Hochwasser und Starkregen versichert waren. Doch für eine um rund 20 Prozent höhere Abdeckung benötigten die Versicherer insgesamt 14 Jahre.
Für Vermittler ist die Situation eigentlich ein Eldorado. Denn längst dürften auch Kunden "auf dem Berg" genügend über die Gefahr von Starkregen sensibilisiert worden sein. Und das Potenzial ist immer noch groß: 60 Prozent der Hausbesitzer bundesweit haben noch keinen Elementarschadenschutz. Und viele dürften ihr Defizit gar nicht kennen. Sie bauen auf die klassische Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Vermittler sollten auf lückenhaften Schutz hinweisen
Es bleibt also weiterhin die Aufgabe der Vermittler auf die Schutzlücken - die Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung umfasst - hinzuweisen. Und das muss schnell gehen. So hat der Verband der öffentlichen Versicherer festgestellt, dass die Betroffenheit der Menschen mit Unwetterkatastrophen genauso schnell zurückgeht, wie der Pegelstand der Flüsse.
Bild: © creAtive / Fotolia.com
So äußeren Betroffen in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegenüber der "Rheinische Post" vollkommenes Unverständnis darüber, dass private Unwetteropfer nicht von der Landesregierung entschädigt werden. Im Bayerischen Rundfunk kamen Betroffene zu Wort, die sich darüber wundern, dass die Versicherung Hochwasserschäden nicht bezahlt. Andere behaupteten, Elementarschaden-Schutz könnten die meisten Kunden gar nicht abschließen. Dabei wird der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht müde mit dem Hinweis, dass längst weniger als ein Prozent der Häuser in Deutschland in der Risikozone "Zürs 4" liegen.
Kontraproduktive Botschaften
Das ist zumindest bei Malu Dreyer angekommen. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz rief öffentlich zu einem stärkeren Abschluss von Elementarschadenversicherungen auf. Gleichzeitig kommen Politiker, die Unwetteropfer nicht entschädigen wollen, weil eine private Vorsorge möglich gewesen wäre, in der emotional aufgeheizten Stimmung schnell in Argumentationsnot. Dabei helfen andere. So fordert die CDU-Opposition in NRW die Einrichtung eines Unwetterfonds, damit Betroffenen geholfen werden kann, die keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Noch kontraproduktiver ist die Botschaft aus Rottal-Inn: Hier sollen alle betroffenen Bürger zu 100 Prozent entschädigt werden - ohne Prüfung der Versicherbarkeit.
Gleichzeitig fordert der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Gegen diese Forderung wehrt sich der GDV sofort und sehr prominent. So zählt GDV-Präsident Alexander Erdland sieben Gründe auf, warum eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren falsch wäre. An erster Stelle weist Erdland darauf hin, dass eine Pflichtversicherung jeden Anreiz für Prävention nehme. Zudem sei privater Versicherungsschutz gegen Naturgefahren bezahlbar.
Versicherungsdeckung noch zu niedrig
Der ständige Kampf gegen eine Unwetter-Pflichtversicherung wäre jedoch unnötig, wenn es eine höhere Versicherungsdeckung gäbe. Zwar verweist der Verband stolz darauf, dass 2015 schon knapp 40 Prozent der Häuser gegen Hochwasser und Starkregen versichert waren. Doch für eine um rund 20 Prozent höhere Abdeckung benötigten die Versicherer insgesamt 14 Jahre.
Für Vermittler ist die Situation eigentlich ein Eldorado. Denn längst dürften auch Kunden "auf dem Berg" genügend über die Gefahr von Starkregen sensibilisiert worden sein. Und das Potenzial ist immer noch groß: 60 Prozent der Hausbesitzer bundesweit haben noch keinen Elementarschadenschutz. Und viele dürften ihr Defizit gar nicht kennen. Sie bauen auf die klassische Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Vermittler sollten auf lückenhaften Schutz hinweisen
Es bleibt also weiterhin die Aufgabe der Vermittler auf die Schutzlücken - die Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung umfasst - hinzuweisen. Und das muss schnell gehen. So hat der Verband der öffentlichen Versicherer festgestellt, dass die Betroffenheit der Menschen mit Unwetterkatastrophen genauso schnell zurückgeht, wie der Pegelstand der Flüsse.
Bild: © creAtive / Fotolia.com
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek