Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Professor Dr. Franz Ruland, hat die Aussagen des Vorsitzenden der Kommission zur Reform der sozialen Sicherungssysteme, Professor Dr. Bert Rürup, zur Renteninformation in der neuesten Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Focus" (Focus 2/2003 Seite 13) zurückgewiesen.
Dort hatte Rürup gefordert, die Rentenmitteilungen mit dem aktuellen Wert anzusetzen und nur über die tatsächliche Kaufkraft der Rente und damit auch über eine mögliche Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der monatlichen Rente zu informieren. Eine entsprechende Überarbeitung der Briefe sei "sehr einfach".
Nach Auffassung von Ruland schaffen die Rentenversicherungsträger mit der seit Juni 2002 verschickten Renteninformation aber mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Die Renteninformation enthält eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters 65 ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung sowie mit einer fiktiven Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent. Dieser Korridor einer pessimistischeren und einer optimistischeren Variante zur Entwicklung der Rentenanpassung basiert darauf, dass sowohl der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung wie auch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und die Europäische Kommission von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von zwei bis vier Prozent ausgehen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung von vier Prozent würde sich unter Berücksichtigung der gültigen Anpassungsformel eine Anpassungsrate von rund 3,5 Prozent ergeben. Dementsprechend sind die Prozentsätze seinerzeit auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Vorsitzenden des Sozialbeirats, Professor Rürup, abgestimmt worden.
In der Vergangenheit hat es zahlreiche Rentenerhöhungen gegeben, die deutlich über 3,5 Prozent gelegen haben. Und das nicht nur – wie vom Deutschen Institut für Altersvorsorge behauptet - in den 60iger und 70iger Jahren, sondern auch danach.
Die auf der Basis einer Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent vorgenommene Hochrechnung soll und kann den Versicherten natürlich nur eine Orientierung liefern. Darauf wird in der Renteninformation ausdrücklich hingewiesen. Um wie viel die Rente sich erhöhen wird, hängt von der tatsächlichen Lohnentwicklung ab. In der Lohnentwicklung schlägt sich auch die Preissteigerung nieder. Auf diesen Zusammenhang hat die Rentenversicherung in ihrer Begleitbroschüre zur Renteninformation von Anfang an hingewiesen. In Kürze wird dieser Hinweis auch in die Renteninformation selbst übernommen.
Erstaunlich sei, dass bisher niemand – auch nicht Rürup – von den Anbietern der privaten Vorsorge gefordert hat, ihre Ertragserwartungen vor dem Hintergrund der Geldentwertung darzustellen.
Quelle: Helmut Zermin
Dort hatte Rürup gefordert, die Rentenmitteilungen mit dem aktuellen Wert anzusetzen und nur über die tatsächliche Kaufkraft der Rente und damit auch über eine mögliche Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der monatlichen Rente zu informieren. Eine entsprechende Überarbeitung der Briefe sei "sehr einfach".
Nach Auffassung von Ruland schaffen die Rentenversicherungsträger mit der seit Juni 2002 verschickten Renteninformation aber mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Die Renteninformation enthält eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters 65 ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung sowie mit einer fiktiven Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent. Dieser Korridor einer pessimistischeren und einer optimistischeren Variante zur Entwicklung der Rentenanpassung basiert darauf, dass sowohl der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung wie auch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und die Europäische Kommission von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von zwei bis vier Prozent ausgehen. Auf der Basis einer Lohnsteigerung von vier Prozent würde sich unter Berücksichtigung der gültigen Anpassungsformel eine Anpassungsrate von rund 3,5 Prozent ergeben. Dementsprechend sind die Prozentsätze seinerzeit auch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Vorsitzenden des Sozialbeirats, Professor Rürup, abgestimmt worden.
In der Vergangenheit hat es zahlreiche Rentenerhöhungen gegeben, die deutlich über 3,5 Prozent gelegen haben. Und das nicht nur – wie vom Deutschen Institut für Altersvorsorge behauptet - in den 60iger und 70iger Jahren, sondern auch danach.
Die auf der Basis einer Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent vorgenommene Hochrechnung soll und kann den Versicherten natürlich nur eine Orientierung liefern. Darauf wird in der Renteninformation ausdrücklich hingewiesen. Um wie viel die Rente sich erhöhen wird, hängt von der tatsächlichen Lohnentwicklung ab. In der Lohnentwicklung schlägt sich auch die Preissteigerung nieder. Auf diesen Zusammenhang hat die Rentenversicherung in ihrer Begleitbroschüre zur Renteninformation von Anfang an hingewiesen. In Kürze wird dieser Hinweis auch in die Renteninformation selbst übernommen.
Erstaunlich sei, dass bisher niemand – auch nicht Rürup – von den Anbietern der privaten Vorsorge gefordert hat, ihre Ertragserwartungen vor dem Hintergrund der Geldentwertung darzustellen.
Quelle: Helmut Zermin
Autor(en): jg