Rechtsschutzversicherer: Werden Leistungen oft zu Unrecht abgelehnt?

740px 535px

"Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: 90 Prozent der Ablehnungen sind falsch!", lautet die Überschrift eines Interviews, das der Berliner Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler dem Versicherungsmakler Mario Müller (transparent-beraten.de) gegeben hat. Stimmt das?

Nach Ansicht des Fachanwaltes für Versicherungsrecht gibt es bei der Regulierung von Schadenfällen je nach Unternehmen sehr große Unterschiede. Es gebe regelrechte Hardliner. "Dabei lässt sich feststellen, dass vor allem bei höheren Kosten circa 90 Prozent der Ablehnungen falsch oder angreifbar sind und ich circa 70 bis 90 Prozent der Fälle außergerichtlich im Sinne des Mandanten erledigen kann. Von den verbleibenden Fällen dürften wiederum mehr als 90 Prozent von den Gerichten zugunsten des Mandanten entschieden werden", so Cornelius-Winkler im Interview mit Versicherungsmagazin online.

GDV setzt dagegen
Mit diesen Äußerungen hat er Anwalt in der Branche einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. So stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest: "Es handelt sich um keine empirische Erhebung und auch nicht um eine Bewertung von Kunden." Tatsache sei, dass sich die Zahl der Konflikte zwischen Kunden und Versicherern seit Jahren auf sehr geringem Niveau bewegt: "Der Anteil der Fälle, in denen es zum Prozess kommt, ist seit Jahren stabil und liegt bei 0,02 Prozent", so der GDV.

Mehr Beschwerden beim Ombudsmann
Tatsächlich sind aber die Beschwerden über die Rechtsschutzversicherung beim Versicherungsombudsmann um über 36 Prozent 2016 von 2.791 auf 3.807 gestiegen. Damit ist die Rechtsschutzversicherung die Sparte mit den meisten Beschwerden. Laut Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch resultieren die Beschwerden aus dem Dieselskandal, der Rechtsprechung zum Wiederruf von Lebensversicherung und neuer automatisierter Mandantengewinnung einiger Anwälte.

"Zahlen nicht nachvollziehbar"
Trotzdem wehren sich auch Rechtsschutzversicherer gegen den Vorwurf, sie würden übermäßig oft zu Unrecht Schadenfälle ablehnen. Die Advocard ist über die Aussagen des Anwalts "sehr erstaunt, da die meisten Anfragen positiv beschieden" würden. Für die Allianz sind die Aussagen "nicht nachvollziehbar" und die Ergo kann sie "nicht bestätigen", da nur in seltenen begründeten Fällen eine Deckungszusage abgelehnt werde. Auch die Arag verweist darauf, dass die Aussagen "keinesfalls unserer Regulierung" entsprechen. Die Örag stellt für 2017 im eigenen Unternehmen einen Rückgang der Deckungsklagen gegenüber dem Vorjahr fest. 2016 seien die Klagen wegen des Dieselskandals angestiegen. Die Huk-Coburg möchte zu den Aussagen des Anwalts "keine Stellung nehmen", verweist aber auf die GDV-Zahlen.

Konkrete Ablehnungsquoten bleiben geheim
Konkrete Angaben zu ihren Ablehnungsquoten bleiben aber alle Versicherer schuldig. Die Huk-Coburg begründet dies mit dem Wettbewerb unter den Rechtsschutzversicherern. Allein die Arag gibt an, dass sich die Ablehnungen bezogen auf die Gesamtzahl der Schäden "unterhalb des einstelligen Prozentbereichs" bewegen würden. Dabei hat der Versicherer aber einen Großteil der Leistungsabsagen herausgerechnet. Dabei geht es um formale Ablehnungen, die beispielsweise dann notwendig werden, wenn das Risiko, etwa Auto oder Wohnung, nicht mitversichert ist. Eine häufige Rolle bei der Ablehnung der Kostenübernahme spiele zudem die Vor- und Nachvertraglichkeit des Versicherungsfalls.

Anwalt bleibt bei Vorwürfen
Rechtsanwalt Cornelius-Winkler bleibt auf Nachfrage bei seiner Kritik am Regulierungsverhalten einiger Rechtsschutzversicherer. "Die Zahl von 90 Prozent angreifbaren beziehungsweise falschen Ablehnungen bezieht sich auf meine eigene Praxis."  Seine Erfahrungen würden von Kollegen bestätigt. Da der Experte bundesweit hauptsächlich aufgrund von Empfehlungen von Anwälten tätig würde und auf Rechtsschutzversicherungen spezialisiert sei, würde er zudem mehr Rechtsschutzsachen bearbeiten als ein durchschnittlicher Anwalt. Gleichzeitig würde seine Spezialisierung helfen, erfolgreicher gegen Ablehnungen vorzugehen und mehr Fehler in den Deckungsverweigerungen zu erkennen. Cornelius-Winkler: "Auffällig ist, dass einige – auch sehr große – Versicherer so gut wie nie auf meiner Gegnerliste auftauchen und ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Kosten und der Ablehnungsquote besteht." Daher ist sich der Jurist sicher, einen "Trend" erfasst zu haben. Rechtsschutzversicherer könnten aber selbst für Transparenz sorgen. So fordert der Anwalt, dass die Unternehmen die Anzahl der geführten und verlorenen Deckungsklagen im Verhältnis zum Bestand an Rechtsschutzverträgen veröffentlichen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News