Das gesetzliche Renteneintrittsalter nach 2030 muss steigen, so eine These, die auf einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Berlin aufgestellt wurde. Für Professor Dr. Lars P. Feld, Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, ist das Umlagesystem der gesetzlichen Rente wegen der demografischen Entwicklung andernfalls langfristig nicht zu stabilisieren. Aber selbst dann werde sich ein spürbarer Beitragsanstieg nicht vermeiden lassen.
Der Wissenschaftler trat auf dem jüngsten DIA-Forum für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ein. So ließen sich ständig wiederkehrende politische Diskussionen über Anpassungen am Rentensystem vermeiden. Der Zugewinn an Lebenszeit könne im Verhältnis von 2:1 auf die Erwerbszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden. Ein Beispiel: Steige die Lebenserwartung um drei Monate, verschiebe sich der Renteneintritt um zwei Monate.
Zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West
Feld skizzierte außerdem ein Verfahren, mit dem das unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern kosten- und verteilungsneutral vereinheitlicht werden könne. Danach sollten die Entgeltpunkte für die Rentenanwartschaften künftig auf der Grundlage eines gesamtdeutschen Durchschnittsentgelts und eines einheitlichen Rentenwertes berechnet werden. Im Gegenzug entfalle die bislang angewandte Höherwertung der ostdeutschen Gehälter.
Im Vergleich zum Vorschlag, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Angleichung der Renten vorgelegt hat und bei dem es sowohl Gewinner als auch Verlierer gäbe, träten je nach Lohnentwicklung nur geringfügige Verteilungseffekte auf. Feld hält außerdem weitere Reformen in allen drei Säulen der Alterssicherung für notwendig und warnte die Bundesregierung vor einem Zurückdrehen früherer Rentenreformen.
Quelle: DIA
Der Wissenschaftler trat auf dem jüngsten DIA-Forum für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ein. So ließen sich ständig wiederkehrende politische Diskussionen über Anpassungen am Rentensystem vermeiden. Der Zugewinn an Lebenszeit könne im Verhältnis von 2:1 auf die Erwerbszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden. Ein Beispiel: Steige die Lebenserwartung um drei Monate, verschiebe sich der Renteneintritt um zwei Monate.
Zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West
Feld skizzierte außerdem ein Verfahren, mit dem das unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern kosten- und verteilungsneutral vereinheitlicht werden könne. Danach sollten die Entgeltpunkte für die Rentenanwartschaften künftig auf der Grundlage eines gesamtdeutschen Durchschnittsentgelts und eines einheitlichen Rentenwertes berechnet werden. Im Gegenzug entfalle die bislang angewandte Höherwertung der ostdeutschen Gehälter.
Im Vergleich zum Vorschlag, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Angleichung der Renten vorgelegt hat und bei dem es sowohl Gewinner als auch Verlierer gäbe, träten je nach Lohnentwicklung nur geringfügige Verteilungseffekte auf. Feld hält außerdem weitere Reformen in allen drei Säulen der Alterssicherung für notwendig und warnte die Bundesregierung vor einem Zurückdrehen früherer Rentenreformen.
Quelle: DIA
Autor(en): versicherungsmagazin.de