In den vergangenen Jahren verursachten Hagelschauer immer wieder hohe Schäden an Gebäuden. Der GDV nahm diese Entwicklung zum Anlass, einen Leitfaden zu baulichen Hagelschutz zu verfassen. Kürzlich veröffentlichte der Verband den 8. Entwurf zum Leitfaden "Gebäudeschutz vor Hagel: Leitfaden zu Gefahren, Risiken, Schutzkonzept und Schutzmaßnahmen" (VdS 6100) Die Einspruchsfrist des Konsultationsverfahrens läuft bis 1. Juni 2018.
Der Leitfaden soll erstmalig in Deutschland die Möglichkeit zum baulichen Hagelschutz aufzeigen. Hagel als Gefahr ist bisher weder bauordnungsrechtlich noch in Empfehlungen der Versicherer systematisch thematisiert, so der GDV. Die Broschüre basiert auf Analyse der Risikomerkmale und -potenziale. Darin sind einige typische Schadenbeispiele und konkrete Empfehlungen für Industrie- und Gewerbeunternehmen strukturiert aufbereitet. Auch ein Ansatz zur vereinfachten Beurteilung der Hagelgefährdungen ist zu finden. Zudem sind die Schutzmaßnahmen den Phasen vor und während eines Hagelereignisses sowie nach einem Hagelereignis zugeordnet.
Deutsches Hagelschutz-Register nicht geplant
Zum Nachweis der baulichen Hagelwiderstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen wird auf "die bewährten Prüfverfahren und Prüfbestimmungen in der Schweiz und in Österreich zurückgegriffen". Die Entwicklung und Fortschreibung der Prüfbestimmungen sollen durch den GDV begleitet werden. Bauprodukte und -arten, die nachweislich hagelwiderstandsfähig sind, können dem Hagelschutzregister entnommen werden (http://www.hagelregister.ch und http://www.hagelregister.at). Ein Hagelschutz-Register für Deutschland ist seitens des Verbandes nicht geplant.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de