Rund vierzehn Millionen Bürger „riestern“ bereits, davon mehr als zwölf Millionen mit Versicherungsprodukten. Die staatliche Förderung wird immer attraktiver, beispielsweise weil seit Jahresbeginn Riester-Renten auch im Ausland ausbezahlt werden. Und wer sich für das neue Wohn-Riestern entscheidet, kann einfacher als bisher und mit weniger Geld-Guthaben - etwa bei einer Rentenversicherung - eine Baufinanzierung nach Wohn-Riester nutzen.
Rentner, die bisher im Sinn hatten, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, können in Sachen Riester-Rente aufatmen. Bisher galt, wer das Alter im sonnigen Süden verbringen wollte und einen Riester-Vertrag besaß, musste die Riester-Förderung zurückzahlen. Das gilt nun nicht mehr, denn der Europäische Gerichtshof entschied im September 2009, dass die Bestimmung gegen europäisches Recht verstößt. Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung also künftig behalten.
Bislang noch keine gültige gesetzliche Regelung
Allerdings gibt es dabei noch einige Ungereimtheiten, denn hierzulande liegt noch keine gültige gesetzliche Regelung vor: Unklar ist, ob dies nur für EU-Länder gilt oder generell für das gesamte Ausland. Jetzt muss der Bundestag noch über das Gesetz entscheiden, da es spätestens im Frühjahr über die Bühne gehen soll. Bis dahin können Betroffene bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Stundung beantragen, falls die Riester-Stelle die staatliche Förderung zurückfordern sollte. Niemand muss zurückzahlen, so lange nicht klar ist, wie das Gesetz genau ausfällt.
Für Riester-Sparer bietet auch die neue Wohnungsbauförderung über den Wohn-Riester aktuell interessante Aspekte. Seit dem 1. Januar 2010 kann man nämlich einfacher als bisher Guthaben - etwa durch eine Rentenversicherung - für eine Baufinanzierung nach Wohn-Riester – einsetzen. Der Gesetzgeber erlaubt nun auch die Entnahme bei allen Alt-Verträgen, ohne dass ein Mindestguthaben erreicht sein muss. Damit können mehr Immobilienkäufer die Förderung nutzen, da sie nicht erst über längere Zeit einen Bausparvertrag ansparen müssen.
Neue Regelung reduziert den Kreditbedarf
Bis Ende 2008 gab es vom Staat nur Förderungen und Zulagen für Riester-Verträge, die ausschließlich über private Rentenversicherungen, Fonds-Sparverträge sowie Bank-Sparpläne abgeschlossen wurden. Als viertes Element kam dann Wohn-Riester hinzu, um den Erwerb von Immobilieneigentum zu unterstützen. Wer einige Tausend Euro in einer Riester-Rentenversicherung angespart hat, kann das Geld für eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester verwenden. So reduziert sich der Kreditbedarf. Und: Die Kapital-Entnahme muss später nicht auf das Riester-Konto zurückgezahlt werden.
Allerdings gab es auch hier eine strenge finanzielle Hürde, die inzwischen aufgehoben wurde. Noch im vergangenen Jahr musste für bis 2008 abgeschlossene Riester-Verträge ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro angespart worden sein, um zum Wohn-Riester zu wechseln. Mit Jahresbeginn 2010 ist das anders. Auch kleinere Guthaben in den alten Riester-Verträgen können nun ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände gesteckt werden - und zwar in ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, die nach dem 1. Januar 2008 gebaut oder gekauft wurden.
Gesetzgeber unterstellt fiktive Rendite
Doch Achtung: Im Alter kann die Riester-Förderung zum Bumerang werden. Für das Eigenheim sind nun Steuern zu zahlen, so wie die Rentenauszahlungen von Riester-Verträgen voll zu versteuern sind. Der Gesetzgeber werde dafür eine fiktive Rendite unterstellen, heißt es. Der fiktive Kapitalertrag sei dann mit Rentenbeginn zu versteuern, entweder auf einen Schlag oder verteilt auf 23 Jahre. Bei der sofortigen kompletten Besteuerung räumt der Fiskus einen Rabatt von 30 Prozent auf die Steuerschuld, die durch Wohn-Riester entstanden ist, ein.
Rentner, die bisher im Sinn hatten, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, können in Sachen Riester-Rente aufatmen. Bisher galt, wer das Alter im sonnigen Süden verbringen wollte und einen Riester-Vertrag besaß, musste die Riester-Förderung zurückzahlen. Das gilt nun nicht mehr, denn der Europäische Gerichtshof entschied im September 2009, dass die Bestimmung gegen europäisches Recht verstößt. Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung also künftig behalten.
Bislang noch keine gültige gesetzliche Regelung
Allerdings gibt es dabei noch einige Ungereimtheiten, denn hierzulande liegt noch keine gültige gesetzliche Regelung vor: Unklar ist, ob dies nur für EU-Länder gilt oder generell für das gesamte Ausland. Jetzt muss der Bundestag noch über das Gesetz entscheiden, da es spätestens im Frühjahr über die Bühne gehen soll. Bis dahin können Betroffene bei der Zentralen Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Stundung beantragen, falls die Riester-Stelle die staatliche Förderung zurückfordern sollte. Niemand muss zurückzahlen, so lange nicht klar ist, wie das Gesetz genau ausfällt.
Für Riester-Sparer bietet auch die neue Wohnungsbauförderung über den Wohn-Riester aktuell interessante Aspekte. Seit dem 1. Januar 2010 kann man nämlich einfacher als bisher Guthaben - etwa durch eine Rentenversicherung - für eine Baufinanzierung nach Wohn-Riester – einsetzen. Der Gesetzgeber erlaubt nun auch die Entnahme bei allen Alt-Verträgen, ohne dass ein Mindestguthaben erreicht sein muss. Damit können mehr Immobilienkäufer die Förderung nutzen, da sie nicht erst über längere Zeit einen Bausparvertrag ansparen müssen.
Neue Regelung reduziert den Kreditbedarf
Bis Ende 2008 gab es vom Staat nur Förderungen und Zulagen für Riester-Verträge, die ausschließlich über private Rentenversicherungen, Fonds-Sparverträge sowie Bank-Sparpläne abgeschlossen wurden. Als viertes Element kam dann Wohn-Riester hinzu, um den Erwerb von Immobilieneigentum zu unterstützen. Wer einige Tausend Euro in einer Riester-Rentenversicherung angespart hat, kann das Geld für eine Baufinanzierung mit Wohn-Riester verwenden. So reduziert sich der Kreditbedarf. Und: Die Kapital-Entnahme muss später nicht auf das Riester-Konto zurückgezahlt werden.
Allerdings gab es auch hier eine strenge finanzielle Hürde, die inzwischen aufgehoben wurde. Noch im vergangenen Jahr musste für bis 2008 abgeschlossene Riester-Verträge ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro angespart worden sein, um zum Wohn-Riester zu wechseln. Mit Jahresbeginn 2010 ist das anders. Auch kleinere Guthaben in den alten Riester-Verträgen können nun ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände gesteckt werden - und zwar in ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, die nach dem 1. Januar 2008 gebaut oder gekauft wurden.
Gesetzgeber unterstellt fiktive Rendite
Doch Achtung: Im Alter kann die Riester-Förderung zum Bumerang werden. Für das Eigenheim sind nun Steuern zu zahlen, so wie die Rentenauszahlungen von Riester-Verträgen voll zu versteuern sind. Der Gesetzgeber werde dafür eine fiktive Rendite unterstellen, heißt es. Der fiktive Kapitalertrag sei dann mit Rentenbeginn zu versteuern, entweder auf einen Schlag oder verteilt auf 23 Jahre. Bei der sofortigen kompletten Besteuerung räumt der Fiskus einen Rabatt von 30 Prozent auf die Steuerschuld, die durch Wohn-Riester entstanden ist, ein.
Autor(en): Ellen Bocquel