Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich nochmals mit der PKV

„In seinem heutigen Nachtrag zum Urteil vom 10. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber erneut Grenzen aufgezeigt und den gesetzlichen Zwang zum Basistarif korrigiert“, erklärte der Verband der privaten Krankenversicherung () in einer aktuellen Mitteilung. Die Karlsruher Entscheidung betreffe Spezialfälle zweier kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ausschließlich Mitglieder aus der Berufsgruppe der Priester versichern.

Die besondere Lage dieser kleineren Versicherungsvereine in der PKV sei vom Gesetzgeber schlicht ignoriert worden, heißt es. Das Gericht habe nunmehr klargestellt, dass in diesen Fällen kein genereller Zwang zum Abschluss von Verträgen für den Basistarif bestehen darf („Kontrahierungszwang“).

Der durch die Gesundheitsreform 2007 für den Basistarif verhängte Kontrahierungszwang greife bei diesen kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein und dürfe daher nur für Bewerber gelten, die die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllten.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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