Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente umwandeln. Basis hierfür ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Regelung galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 erhalten auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen diesen Arbeitgeberzuschuss.
Der Arbeitgeberzuschuss wird bei Entgeltumwandlung zur Pflicht und zwar ab dem 1. Januar 2022 auch für Altverträge. Die Höhe dieses Arbeitgeberzuschusses beträgt mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Dieser Zuschuss wird nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtend. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen ist auch weiterhin kein Zuschuss vorgeschrieben.
Rechtzeitig beginnen, sämtliche Vereinbarungen zu prüfen
Auf diese Veränderung macht unter anderem die Signal Iduna aufmerksam und empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen, damit die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umgesetzt werden können.
„Arbeitgeber sollten die verbleibenden Monate nutzen und sich mit ihren Firmenvermittlern beraten, beispielsweise darüber, ob zusätzlich zu bereits gezahlten freiwilligen Beiträgen ab 2022 auch ein Pflichtzuschuss geleistet werden muss“, sagt Daniel-Alexander Windt, Tribe Lead Produkte und Lösungen Leben bei dem Versicherer. Und weiter: „Tarifvertragliche Regelungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch diese gilt es zu prüfen.“
Für Arbeitgeber ein Informations- und Lösungspaket geschnürt
Signal Iduna hat für Arbeitgeber ein diesbezügliches Informations- und Lösungspaket zu diesem Thema geschnürt. So können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen. Das gilt in diesem Jahr auch noch für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuesten Produktgeneration basiert.
Durchgehend digitale Prozesse in der bAV
Darüber hinaus weist das Versicherungsunternehmen darauf hin, dass es für Arbeitgeber individuelle Lösungen anbietet, um Zuschüsse umsetzen und verwalten zu können. Der Versicherer betont dabei, dass sich durch seine durchgehend digitale Prozesse in der bAV der Aufwand für die Firmenchefs und ihre Personalverantwortlichen erheblich reduzieren lässt.
Quelle: Signal Iduna
Autor(en): versicherungsmagazin.de