Die Rating-Agentur Assekurata aus Köln sieht deutliche Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber 2018 wie in der Krankenversicherung einen "Provisionsdeckel" einführen könnte.
So schreiben die Analysten in ihrem "Marktausblick 2017/2018 zur deutschen Versicherungswirtschaft": "Sofern die Bafin ihre Position beibehält, ist eine Nachregulierung durch den Gesetzgeber wahrscheinlich, mutmaßlich in der Form, dass ähnlich wie in der Krankenversicherung ein Provisionsdeckel eingeführt wird." In Überlegung sei eine Maximalgrenze von 25 Promille, wie sie mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) bereits auf kalkulatorischer Ebene für die Anrechnung von Abschlusskosten eingeführt wurde. Weiterhin zahlt die Branche laut Assekurata rund sieben Milliarden Euro Abschlusskosten.
Neukalibrierung der ZZR gefordert
Der Druck auf die Branche eine solche Regelung als Kompromiss zu akzeptieren entsteht nach Einschätzung der Experten auch daraus, dass die Lebensversicherer unbedingt eine Reform der Regelungen beim Aufbau der Zinszusatzreserve (ZZR) benötigen. Gefordert werde das Zielniveau der ZZR insgesamt unverändert zu lassen, jedoch den Reserveaufbau über die Zeit gleichmäßiger zu verteilen und die Geschwindigkeit zu drosseln. Das sei unbedingt notwendig. Die Finanzierung der ZZR gehe nämlich zu Lasten von Verträgen jüngerer Rechnungszinsgenerationen, da die Überschussbeteiligung für diese Verträge geschwächt wird.
Assekurata: "Besonders ertragsbelastend dürften auf breiter Linie die Jahre 2017 bis 2021 werden, auch wenn die genaue Höhe bei einzelnen Anbietern stark von der individuellen Bestandsstruktur abhängt." Für eine solche Neukalibrierung der ZZR werde die Politik laut den Ratern aber eine Gegenleistung fordern. Daher würden die Abschlusskosten erneut in den Fokus rücken. Das passiert zudem schon deshalb, weil 2018 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das LVRG überprüfen und über dessen Umsetzung an den Bundestag berichten wird.
Betriebsrenten-Reform wohl eher "Rohrkrepierer"
In der Analyse zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) fragt sich die Assekurata, ob die Reform ein "Game Changer" oder "Rohrkrepierer" wird. Viele Argumente die das Analysehaus aufführt, scheinen aber für eine politischen Flopp zu sprechen. So könne sich die hohe arbeits-, steuer- und rentenrechtliche Komplexität der neuen Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Stolperstein für eine flächendeckende Verbreitung erweisen. Und die wäre notwendig, wenn kleine und mittlere Unternehmen wie von der Regierung geplant von der "Nahles-Rente" erreicht werden sollen.
Dafür sei es zudem notwendig, dass Sozialpartnermodelle zur „Nahles-Rente auch für nicht-tarifgebundene Beschäftigte "durchlässig" werden. Assekurata verweist darauf, dass bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten die Tarifbindungsquote bei nur rund elf Prozent liegt, während Großunternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten auf eine Quote von 82 Prozent kommen. Für die "Nahles-Rente" werden wahrscheinlich neue passgenaue Vorsorgevehikel von den Sozialpartnern gegründet, denn bestehende Pensionskassen oder Pensionsfonds würden laut Assekurata die "Zielrenten" durch wirtschaftlich unattraktive Alt-Versorgungen mit hohen Garantiezusagen nur "verwässern".
Neue Beratungsanlässe in der bAV
Neben großen Versicherern rechnet das Analysehaus damit, dass die öffentlichen Lebensversicherer über die S-Pensionsmanagement GmbH und die Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter im Gemeinschaftsauftritt "Das Rentenwerk" zu den "First Movern" bei der Nahles-Rente gehören könnten. Doch die Verhandlungen mit den Gewerkschaften dürften längere Zeit in Anspruch nehmen. Schneller könnten spezialisierte bAV-Vermitter das neue Betriebsrentenrecht nutzen. Hier gebe es "neue Beratungsanlässe", beispielsweise durch die Erhöhung des Förderungsrahmens für die Entgeltumwandlung, die stärkere Förderung von Geringverdienern und Verbesserungen bei der riesterförmigen bAV.
Service für Fondsauswahl notwendig
Sowohl Versicherungsmakler als auch Anbieter betrachten nach Einschätzung von Assekurata die konventionelle Lebensversicherung mittlerweile als Nischenprodukt. Allgemein setze die Branche auf fondsgebundene Produkte. Dafür müssten vor allem die Unternehmen mehr Service beim Fondsauswahlprozess bieten. Assekurata: "Als institutionelle Anbieter stehen die Unternehmen in der Verantwortung, ihren Vertriebspartnern und Kunden entscheidungsrelevante Fondsinformationen qualifiziert aufzubereiten, die Fondspalette fortlaufend zu kontrollieren und langfristige 'Underperformer' notfalls aus dem Fondsangebot herauszunehmen."
Vielen Anbietern fehle es jedoch heute noch an einem systematischen Fondsauswahlprozess. Im Zuge der sich wandelnden Produktlandschaft stellt die Rating-Agentur derzeit aber ein Umdenken bei Anbietern fest.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek