Der Wohngebäudeschutz wird auch 2024 für alle rund 20 Millionen Kundinnen und Kunden deutlich teurer. Erstmals gibt es ein Rating für gewerblichen Betriebsgebäudeschutz.
Schon 2023 stiegen die Prämien für Wohngebäude aufgrund der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme für den Neuwertschutz laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um knapp 15 Prozent. Teilweise müssen die Kundinnen und Kunden zudem damit rechnen, dass die Versicherer wegen des höheren Alters der Wohngebäude einen Zuschlag verlangen.
„Die Gebäudealtersstaffeln laufen zum Teil bis zu 60 Jahre und sehen jährliche Sprünge von einem bis fünf Prozent vor“, sagt Björn Olbrich vom Versicherungsmakler TBO aus Kaarst. Jährlich ermittelt der GDV einen Anpassungsfaktor für die Prämien in der Wohngebäudeversicherung. Er berücksichtigt zu 80 Prozent steigende Kosten und zu 20 Prozent steigende Löhne im Baugewerbe.
Kunden können Schutz nur zum Vertragsablauf kündigen
Um bei der Wohngebäudeversicherung den Neuwertschutz aufrechtzuerhalten, müssen höhere Versicherungssummen eingepreist werden. Nur so ist es möglich, dass die Kundinnen und Kunden im Schadenfall die Wiederherstellung des Gebäudes oder Reparaturen zu den aktuellen Preisen erhalten. Grundsätzlich sollte in der gleitenden Neuwertversicherung ein Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung bestehen, damit die Assekuranz keine Abzüge machen darf. Schon das ist ein Grund, Altpolicen auf den Prüfstand zu stellen. Die Anpassungen aufgrund gestiegener Baupreise und Gebäudealter müssen die Kunden erst einmal hinnehmen. Sie können den Schutz nur zum Vertragsablauf kündigen.
Anpassungen sicher erwartet
Daher sollten Versicherungsmaklerinnen und -makler proaktiv auf ihre Immobilienkunden im Bestand zugehen. Denn die neue Preisrunde steht ganz gewiss vor der Tür. Grund: Für viele Versicherer blieb der notwendige Schadenzuschlag 2023 einfach aus. „Allein der Assekuradeur Domcura hat eine zusätzliche Schadenanpassung von rund zehn Prozent durchgeführt“, berichtet der Versicherungsmakler Johannes Brück. Nur in Einzelfällen soll die Schadenanpassung bei über 20 Prozent gelegen haben. Brück schätzt, dass die Versicherer damit das Sonderkündigungsrecht vermeiden wollten, um so ihren Bestand zu sichern. Doch 2024 werden Schadenanpassungen wohl kaum ausbleiben.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek