Die Reform der europäischen Wertpapierdienstleistungsrichtlinie gefährdet die Existenz der rund 100.000 freien Anlageberater in Deutschland. Die Vermittlung aller Finanzinstrumente (auch Investmentfonds) soll unter die Regulierung nach der neuen Investment Services Directive (ISD) fallen. Dies berichtet die "Financial Times Deutschland".
Das bedeutet, dass diese Vermittlung nur noch von Kapitalanlagefirmen, so genannten Wertpapierhäusern, oder deren Bevollmächtigten (Tied Agent) vorgenommen werden dürfte. In Deutschland müssten die unabhängigen Anlagevermittler eine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen und dadurch unter anderem hohe Anforderungen bei der Kapitalausstattung erfüllen.
Bei einer Anhörung im Finanzministerium in Berlin setzte sich der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AGFin) am Montag dafür ein, dass Berlin in Brüssel Änderungen an der Richtlinie fordert. Die Schwellenbestimmungen für die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut sollten national im Sinne klein- und mittelständischer Anbieter so geregelt sein, dass die Anforderungen in finanzieller und verwaltungsrechtlicher Hinsicht auch von Kleinstbetrieben und natürlichen Personen erfüllt werden können.
Monopolisierung befürchtet
Andernfalls würde eine freie und unabhängige Anlageberatung faktisch abgeschafft, argumentiert die AGFin. Stattdessen sei eine Monopolisierung der Anlageberatung durch große Banken, Wertpapierhäuser und große Vertriebsgesellschaften wie beispielsweise AWD oder DVAG zu befürchten.
Auch die mehr als 400.000 in Deutschland zugelassenen Versicherungsvermittler, die gegenwärtig u. a. Investmentfonds für vermögenswirksame Leistungen anbieten, wären hart betroffen. Denn auch sie müssten für den Fondsvertrieb entweder eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut haben oder sich an einen großen Anbieter als Tied Agent binden.
Quelle: Financial Times Deutschland, 9.1.2003
Das bedeutet, dass diese Vermittlung nur noch von Kapitalanlagefirmen, so genannten Wertpapierhäusern, oder deren Bevollmächtigten (Tied Agent) vorgenommen werden dürfte. In Deutschland müssten die unabhängigen Anlagevermittler eine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen und dadurch unter anderem hohe Anforderungen bei der Kapitalausstattung erfüllen.
Bei einer Anhörung im Finanzministerium in Berlin setzte sich der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AGFin) am Montag dafür ein, dass Berlin in Brüssel Änderungen an der Richtlinie fordert. Die Schwellenbestimmungen für die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut sollten national im Sinne klein- und mittelständischer Anbieter so geregelt sein, dass die Anforderungen in finanzieller und verwaltungsrechtlicher Hinsicht auch von Kleinstbetrieben und natürlichen Personen erfüllt werden können.
Monopolisierung befürchtet
Andernfalls würde eine freie und unabhängige Anlageberatung faktisch abgeschafft, argumentiert die AGFin. Stattdessen sei eine Monopolisierung der Anlageberatung durch große Banken, Wertpapierhäuser und große Vertriebsgesellschaften wie beispielsweise AWD oder DVAG zu befürchten.
Auch die mehr als 400.000 in Deutschland zugelassenen Versicherungsvermittler, die gegenwärtig u. a. Investmentfonds für vermögenswirksame Leistungen anbieten, wären hart betroffen. Denn auch sie müssten für den Fondsvertrieb entweder eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut haben oder sich an einen großen Anbieter als Tied Agent binden.
Quelle: Financial Times Deutschland, 9.1.2003
Autor(en): jg