Versicherungsunternehmen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Die bisherige Praxis, unterschiedlich hohe Beiträge zu verlangen, diskriminiere Frauen und sein deshalb rechtlich nicht haltbar, stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg fest.
Die Konsequenz für die Branche: Bis spätestens 21. Dezember 2012 müssen die Unternehmen Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten. Die bislang übliche Einstufung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen sei laut EuGH (Rechtssache C-236/09) eine unzulässige Diskriminierung.
Geschlechtsneutrale Tarife spätestens ab 21. Dezember 2012
Der EuGH begründet sein Urteil mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Diese fordere geschlechtsneutrale Unisex-Tarife schon ab dem 21. Dezember 2007 und sehe nach fünf Jahren , also am 21. Dezember 2012, eine Überprüfung vor. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilen die Richter des Gerichtshofes.Die bisherige Praxis: Für die private Rentenversicherung zahlen Männer zum Beispiel deutlich geringere Prämien als Frauen.
Grund dafür sind die Sterbetafeln, das heißt Frauen leben im Schnitt rund fünf Jahre länger als Männer. In der Krankenversicherung sieht es ähnlich aus. Auch hier spielt die statistisch längere Lebenserwartung der Frauen mit rein und damit verbunden die Tatsache, dass diese durchschnittlich häufiger zum Arzt gehen. Bei der Kfz- und der Unfallversicherung zahlen dagegen junge Männer in den meisten Fällen höhere Beiträge: Denn Sie verursachen laut Statistik mehr Unfalle.
Kritische Stimmen von GDV und BVK, Verbraucherzentralen positiv
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sieht die Branche natürlich kritisch. So urteilt unter anderem der GDV: „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. „Auch wir werden das Urteil zunächst einmal in seinen Einzelheiten prüfen müssen, um daraus Folgerungen für die Branche und unsere Kunden ziehen zu können“, erklärt von Fürstenwerth.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert auch die Entscheidung des EuGH: „Diese Entscheidung ignoriert, dass Männer und Frauen nun mal Unterschiede aufweisen, beispielsweise in der Lebenserwartung und im Verhalten im Straßenverkehr. Dies ist für die Berechnung der Versicherungsprämien und der Versicherungsleistungen von eminenter Bedeutung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämien einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“
Prophezeiter Todesstoß für Riester-Rente nie eingetreten
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt dagegen die Unisex-Tarife. Dass dies ein gangbarer Weg sei, habe bereits die Einführung eines Einheitstarifs 2006 bei der Riester-Rente gezeigt. Der GDV hatte damals vor einem "Todesstoß für die Riester-Rente" gewarnt. 2006 hieß es dann, die Riester-Beiträge seien für Männer "nur maßvoll gestiegen".
Bereits bestehende Verträge sind gemäß dem Urteil nicht betroffen. Im Ausland sind Unisex-Tarife längst gängige Praxis.
Die Konsequenz für die Branche: Bis spätestens 21. Dezember 2012 müssen die Unternehmen Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten. Die bislang übliche Einstufung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen sei laut EuGH (Rechtssache C-236/09) eine unzulässige Diskriminierung.
Geschlechtsneutrale Tarife spätestens ab 21. Dezember 2012
Der EuGH begründet sein Urteil mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Diese fordere geschlechtsneutrale Unisex-Tarife schon ab dem 21. Dezember 2007 und sehe nach fünf Jahren , also am 21. Dezember 2012, eine Überprüfung vor. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilen die Richter des Gerichtshofes.Die bisherige Praxis: Für die private Rentenversicherung zahlen Männer zum Beispiel deutlich geringere Prämien als Frauen.
Grund dafür sind die Sterbetafeln, das heißt Frauen leben im Schnitt rund fünf Jahre länger als Männer. In der Krankenversicherung sieht es ähnlich aus. Auch hier spielt die statistisch längere Lebenserwartung der Frauen mit rein und damit verbunden die Tatsache, dass diese durchschnittlich häufiger zum Arzt gehen. Bei der Kfz- und der Unfallversicherung zahlen dagegen junge Männer in den meisten Fällen höhere Beiträge: Denn Sie verursachen laut Statistik mehr Unfalle.
Kritische Stimmen von GDV und BVK, Verbraucherzentralen positiv
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sieht die Branche natürlich kritisch. So urteilt unter anderem der GDV: „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. „Auch wir werden das Urteil zunächst einmal in seinen Einzelheiten prüfen müssen, um daraus Folgerungen für die Branche und unsere Kunden ziehen zu können“, erklärt von Fürstenwerth.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert auch die Entscheidung des EuGH: „Diese Entscheidung ignoriert, dass Männer und Frauen nun mal Unterschiede aufweisen, beispielsweise in der Lebenserwartung und im Verhalten im Straßenverkehr. Dies ist für die Berechnung der Versicherungsprämien und der Versicherungsleistungen von eminenter Bedeutung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämien einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“
Prophezeiter Todesstoß für Riester-Rente nie eingetreten
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt dagegen die Unisex-Tarife. Dass dies ein gangbarer Weg sei, habe bereits die Einführung eines Einheitstarifs 2006 bei der Riester-Rente gezeigt. Der GDV hatte damals vor einem "Todesstoß für die Riester-Rente" gewarnt. 2006 hieß es dann, die Riester-Beiträge seien für Männer "nur maßvoll gestiegen".
Bereits bestehende Verträge sind gemäß dem Urteil nicht betroffen. Im Ausland sind Unisex-Tarife längst gängige Praxis.
Autor(en): Meris Neininger