Korrespondenzanwalt
Rechtsanwalt, der den Schriftverkehr zwischen dem Mandanten und dem mit der Prozessführung beauftragten Rechtsanwalt führt. Wird i.d.R. eingeschaltet, wenn der Prozess nicht am Wohnort des Mandanten geführt wird. Die Rechtsschutzversicherung trägt abhängig von den Vertragsbedingungen die Kosten des Korrespondenzanwalts, wenn der Gerichtsort weiter als 100 km vom Wohnort entfernt ist.
Autor(en): Thomas Rainer Tögel