Freiwillige Versicherung
Option im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Personen, für die keine Versicherungspflicht besteht, können sich auf besonderen Antrag freiwillig in der GRV versichern. Freiwillig Versicherte müssen wenigstens einen Beitrag in Höhe des Mindestbeitrag entrichten.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer