Wenn dem Vertreter der Regress droht
Jürgen Evers
Im Allgemeinen sehen sich Ausschließlichkeitsvertreter auf der sicheren Seite, wenn sie eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Dabei wird häufig nicht bedacht, dass diese Versicherungen zwar das Risiko einer Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer wegen einer fehlerhaften Beratung abdecken, nicht aber das Risiko, dass der vertretene Versicherer den Vertreter auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.