Wann Kapitalerträge zu versteuern sind

Jürgen Evers

img

Nach Bestandszuwächsen der Vertreter bemessene Versorgungsbeiträge können steuerschädlich sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings Grenzen definiert. Wir skizzieren die Details. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 5/2019