Gericht moniert ungleiche Behandlung
Michael Oliver Skudlarek
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er diverse Möglichkeiten, seine betriebliche Altersversorgung mit unverfallbarer Anwartschaft weiterzuführen. Eine Option ist die private Fortführung aus dem Nettoeinkommen. Ein neues Urteil beschäftigt sich mit dem Thema.