Vertreter muss auf Treuegeld verzichten
Jürgen Evers
Der Schutz des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs verbietet nicht, dass der Unternehmer dem Vertreter die Geltendmachung des Anspruchs erschwert.
Jürgen Evers
Der Schutz des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs verbietet nicht, dass der Unternehmer dem Vertreter die Geltendmachung des Anspruchs erschwert.